Fördermöglichkeiten für Ihren Erfolg

Lassen Sie Ihre Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen staatlich fördern! Für Unternehmen, Unternehmer in der Gründerphase - aber auch für Angestellte und Selbständige kommen verschiedene Förderprogramme in Frage. Sprechen Sie uns für eine konkrete Beratung dazu bitte gezielt an.

 

1. Weiterbildungsscheck Sachsen

http://www.sab.sachsen.de/de/p_arbeit/detailfp_esf_20928.jsp

Der Weiterbildungsscheck Sachsen sorgt mit einer Förderung von bis zu 80% der Weiterbildungskosten für bessere Aufstiegschancen im Job. Das Verfahren ist einfach: Sie suchen sich eine Weiterbildung aus, holen drei Angebote ein und reichen den Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) ein. Den Weiterbildungsscheck gibt es für alle Weiterbildungen, die die Beschäftigungschancen von heute und morgen verbessern.

Voraussetzungen

Höhe der Förderung

Der Weiterbildungsscheck ist ein Zuschuss zu den Weiterbildungskosten wie Teilnahmegebühren und Prüfungsgebühren. Es gibt keine Obergrenze der Zuschusshöhe.

So funktioniert's

Weitere Infos zum Weiterbildungsscheck Sachsen

Hier finden Sie oft gestellte Fragen und detaillierte Antworten zum Weiterbildungsscheck Sachsen und können selbst Fragen stellen.

Hinweis: Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes erhalten keinen Weiterbildungsscheck. Von der Förderung ebenfalls ausgeschlossen sind, Weiterbildungen, die freizeitorientierte Themen beinhalten und für die eine anderweitige öffentliche Förderung zur Verfügung steht (z.B. MeisterbaföG).

 

2. Förderung betrieblicher Weiterbildung (Einzelbetriebliches Förderverfahren) KMU

http://www.sab.sachsen.de/de/p_arbeit/index.jsp

Die Förderung der "betrieblichen und beruflichen Weiterbildung" ist ein wichtiges Instrument zur Finanzierung der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Gemeinsam unterstützen die EU und der Freistaat Sachsen Unternehmen, die für sich und/oder ihre Mitarbeiter Weiterbildungen durchführen.

Qualifizierte Fachkräfte sind einer der wichtigsten Faktoren für den Erhalt und den Ausbau der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Sachsens, um den Herausforderungen des demografischen und wirtschaftlichen Wandels zu begegnen. Arbeitnehmer und Unternehmen müssen ihre beruflichen Kompetenzen stetig verbessern, um innovations- und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Zuschüsse können Sie für folgende Weiterbildungsprojekte beantragen:

Betriebliche Weiterbildungen (ohne Umwelt- und Landwirtschaftsbereich) sind mit folgenden Zielsetzungen förderfähig:

Zielgruppen:

Und Ausnahmefälle gibt es auch.


3. Förderung für Unternehmen

Für Unternehmen sind Förderungen durch Programme der Sächsischen Aufbaubank SAB bis zu 80% Förderanteil möglich. Prädestiniert dafür sind die Bildungsangebote im unserem Bereich Führungskräfteentwicklung und speziell das Basisseminar "Kompakt in Führung gehen"

Gefördert werden Weiterbildungsprojekte zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen vorrangig mit folgenden Schwerpunktsetzungen:

Informationen zu Voraussetzungen und Antragstellung: Infoblatt SAB (pdf)

 

4. Förderung für Unternehmer und Gründer

Für Unternehmer und Gründer kommt bis fünf Jahre nach Unternehmensgründung für  Trainingsmaßnahmen, Maßnahmen des Coachings oder der Ausbildung eine Förderungim Rahmen des KfW Gründercoaching in Frage. Hierbei werden 75% der Kosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds beziehungsweise der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert.

Ausführliche Informationen: Merkblatt Gründercoaching Deutschland (pdf)

5. Förderung für Privatpersonen / Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer, Angestellte und Selbständige bietet die Bildungsprämie unkompliziert Möglichkeiten der Bezuschussung.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt das Lernen im gesamten Lebenslauf. Ziel ist es, bessere Bildungs- und Aufstiegswege für mehr Menschen zu eröffnen. Dabei geht es auch darum, mehr Menschen zu Weiterbildung zu motivieren - zum Bespiel durch finanzielle Anreize. Diese Anreize schafft die Bildungsprämie. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert.

Einen Prämiengutschein erhalten Weiterbildungsinteressierte, die erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 bzw. 51.200 Euro nicht übersteigt. In einer Prämienberatung prüfen geschulte Beraterinnen und Berater die individuellen Voraussetzungen der Interessierten und geben den Prämiengutschein aus. Damit übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.

Diese Informationen werden zusammen mit dem Prämiengutschein ausgehändigt und sind auch unter www.bildungspraemie.info abrufbar.

 

Förderinstitutionen der Bildungsprämie


Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.